Gemeinde Dornburg
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Bekanntmachungen

Einladung zur gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dornburg 
 Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof in Dornburg-Dorndorf
Erstellt am: 23.02.2011 14:50

Gewährleistung eines gedeihlichen Zusammenlebens und das Unterbleiben vermeidbarer Beeinträchtigungen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dornburg, wir möchten Sie auch in diesem Frühjahr wieder höflich auf Verpflichtungen hinweisen, die sich aus öffentlichen rechtlichen Vorschriften ergeben. Das Ziel der Vorschriften ist die Gewährleistung eines gedeihlichen Zusammenlebens und das Unterbleiben vermeidbarer Beeinträchtigungen.

Im Einzelnen geht es um folgende 3 Komplexe:

 

1. Zurückschneiden und Beseitigung von in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Ästen und Sträuchern

Wir müssen leider immer wieder feststellen - und es gehen auch regelmäßig entsprechende Beschwerden ein -, dass entlang der Gehwege und Straßen angepflanzte Bäume, Hecken und Sträucher nicht bzw. nur unzureichend zurückgeschnitten werden, auch was die Höhe betrifft (Lichtraumprofil). Dadurch werden Fußgänger und Kraftfahrer teilweise in erheblichem Umfang behindert bzw. gefährdet. Damit Unfälle verhindert und Schadenersatzansprüchen vorgebeugt wird, bitten wir hiermit alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte, Äste und Zweige bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit ein ungehindertes Gehen und Fahren möglich ist. Ein besonderes Augenmerk ist auf Straßenverkehrsschilder zu richten, die von überhängenden Ästen und Sträuchern freizuschneiden sind, damit die amtlichen Schilder uneingeschränkt sichtbar sind.


2. Straßenreinigung

Wir weisen darauf hin, dass einzelne Grundstückseigentümer der ihnen obliegenden Verpflichtung zur Reinigung der Straßen, Gehwege und Plätze überhaupt nicht oder nur ungenügend nachkommen. Gemäß der Satzung der Gemeinde Dornburg über die Straßenreinigung umfasst die Reinigungspflicht die Entfernung aller nicht zur Straße gehörenden Gegenstände und besonders die Beseitigung und den Schnitt von Gras, Hecken und Sträuchern im Bereich der Straße, der Gehwege und der zur Straße gehörenden Nebenanlagen, wie Böschungen, Stützmauern usw. Wir fordern abschließend nochmals alle Anwohner und Anlieger (auch von nicht bebauten Grundstücken, wie z. B. Gärten) auf, ihre Verpflichtung zur Straßenreinigung nachzukommen.

 

3. Hunde

Immer wieder gibt es Bürgerbeschwerden über Verunreinigungen von Bürgersteigen, Wegen und gemeindlichen Anlagen durch Hunde. Wir weisen darauf hin, dass es verboten ist öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen oder öffentliche Einrichtungen durch Hundekot zu verunreinigen. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.

Es wird außerdem darum gebeten, Hunde weder im Ortsbereich noch im Außenbereich unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Gerade in der jetzt beginnenden Brut- und Setzzeit bitten wir hierauf, insbesondere im Waldbereich, ein besonderes Augenmerk zu richten. Hunde und andere Tiere sind im Übrigen von Friedhöfen und öffentlichen Anlagen fernzuhalten.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihrem Hund eine gültige Hundesteuermarke gut sichtbar anzulegen.

Im Interesse aller Bürger bitten wir um strikte Beachtung.

Bei Verstößen  wird ein ordnungsrechtliches Einschreiten geprüft.


Dornburg, den 09.02.2011

Der Bürgermeister der Gemeinde Dornburg
als örtliche Ordnungsbehörde

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