Gemeinde Dornburg
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Bekanntmachungen

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Dornburg-Frickhofen 
 Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Voraus-zahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2012
Erstellt am: 29.11.2011 14:18

Räumung von Grabstätten auf den Friedhöfen in Dornburg-Thalheim und Dornburg-Langendernbach

Räumung von Grabstätten auf den Friedhöfen in Dornburg-Thalheim und Dornburg-Langendernbach

Auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Thalheim und Langendernbach müssen vereinzelte Grabstätten entfernt werden, da die bestehenden Ruhefristen von 30 Jahren abgelaufen sind. Die betroffenen Grabstätten wurden bereits mit einem gelben Hinweisschild versehen.

Die Nutzungsberechtigten der zu räumenden Grabstätten werden hiermit aufgefordert, Grabmäler, Einfassungen einschließlich der Fundamente und Grabschmuck bis zum

20.01.2012

von diesen Grabstellen zu entfernen.

Bei der Friedhofsverwaltung können schon jetzt Anträge auf Grabräumungen durch den gemeindlichen Bauhof gestellt werden. Für die Räumung von Grabstätten und den Abtransport, sowie die Entsorgung der Grabmale wird eine Gebühr von 180,00 Euro erhoben. Die bei eigener Räumung anfallenden Grabmale, Einfassungen und sonstige Abfälle dürfen nicht mehr innerhalb und außerhalb der Friedhöfe gelagert werden. Die Entsorgung ist auf eigene Kosten durchzuführen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 31 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Dornburg Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten binnen 3 Monaten zu entfernen sind. Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zulassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.

Dornburg, den 28.11.2011

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dornburg

(Höfner)
Bürgermeister

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