
Der aufgrund des Wahlvorschlages der CDU Dornburg-Frickhofen (CDU) in den Ortsbeirat Dornburg-Frickhofen gewählte Bewerber
Herr Peter Hauer, Frickhofen, Marktstraße 24, 65599 Dornburg
hat durch schriftliche Erklärung auf sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied verzichtet.
Frau Marie Luise Fröhlich, Frickhofen, Egenolfstraße 12, 65599 Dornburg hat durch Erklärung vom 20.07.2012 ebenfalls auf ihr Mandat als Ortsbeiratsmitglied verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass der nächste gewählte und noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der CDU Dornburg-Frickhofen (CDU)
Herr Jörg Weber, Frickhofen, Limburger Straße 14, 65599 Dornburg
in den Ortsbeirat Dornburg-Frickhofen nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Dornburg binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Rathaus, Frickhofen,
Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Dornburg, den 24.07.2012
-Höfner-
Bürgermeister
Gemeindewahlleiter