
Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Ortsbeirat Dornburg- Wilsenroth und Nachrücken eines VertretersDer aufgrund des Wahlvorschlages der CDU Dornburg-Thalheim (CDU) in den Ortsbeirat Dornburg-Thalheim gewählte Bewerber
Herr Wolfgang Schmidt, Thalheim, Am Bornstück 1, 65599 Dornburg
hat durch schriftliche Erklärung auf sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass der nächste gewählte und noch nicht berufene Bewerber
Frau Christine Hiersekorn, Thalheim, Rosenhügel 12, 65599 Dornburg
in den Ortsbeirat Dornburg-Thalheim nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Dornburg binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Rathaus, Frickhofen,
Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Dornburg, den 31.07.2012
-Höfner-
Bürgermeister
Gemeindewahlleiter