Gemeinde Dornburg
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Bekanntmachungen

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Dornburg-Langendernbach 
 Einladung zur 4. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Dornburg-Dorndorf
Erstellt am: 09.02.2012 21:34

Bauleitplanung der Gemeinde Dornburg, Ortsteil Thalheim

Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Bereich „Talhof“
hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB


Aufgrund eines Formfehlers in der Bekanntmachung der ersten Auslegung, bei der eine Unterschei-dung zwischen Flächennutzungsplanänderung und gleichzeitig offengelegtem Bebauungsplan nicht hinreichend deutlich wurde, muss die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplan erneut gemäß § 3(2) BauGB öffentlich ausgelegt werden. Diese Planung ist dem ursprünglich ausliegenden Plan inhaltlich vollkommen gleich; es wurden keinerlei Änderungen im Plan oder den Erläuterungen vorgenommen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass 
- die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich „Talhof“ mit Begründung und Um-weltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie,
- die wesentlichen vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Immissionsschutz, Verkehrswesen, Regionalplanung und Versorgung

als verfügbare umweltbezogene Informationen in der Zeit

von 20.02.2012 bis einschließlich 23.03.2012

öffentlich ausgelegt werden.

In dieser Zeit kann der Entwurf der v.g. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und den genannten umweltbezogenen Informationen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Dornburg, Rathaus, Egenolfstraße 26 in 65599 Dornburg, Zimmer 20/21, während der üblichen Dienstzeiten und zwar


montags bis mittwochs  8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags    8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
freitags     8.30 Uhr – 12.00 Uhr


eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Hinweise zu den Planunterlagen vorbringen oder zur Niederschrift vortragen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 
Geltungsbereich der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans in Thalheim

Dornburg, 10.02.2012


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg

Andreas Höfner
(Bürgermeister)

 

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65599 Dornburg
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