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Amtliche Bekanntmachung - Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung

Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Gemeindevertretung und Nachrücken eines Vertreters

Die aufgrund des Wahlvorschlages der FWG Dornburg in die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg gewählte Gemeindevertreterin, Frau Jasmin Lang, hat durch Wegzug aus em Gemeindegebiet Dornburg ihr Mandat als Gemeindevertreterin verloren.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWG Dornburg, Herr Hermann Anders, Gemündener Str. 10, 65599 Dornburg-Langendernbach mit Erklärung vom 23.10.2024 auf die Annahme des Mandates als Gemeindevertreter verzichtet hat. Damit ist der Wahlvorschlag der FWG Dornburg erschöpft. Der Sitz der Gemeindevertretung bleibt somit leer.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs.4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Dornburg innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Frickhofen, Egenolfstr. 26, 65599 Dornburg, einzureichen.

Dornburg, den 24. Oktober 2024

Der Gemeindewahlleiter  der Gemeinde Dornburg

(Kirch)