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Bekanntmachung der Fertigstellung der Erschließungsanlage; Flur 30, Flurst. 285, Dorndorf

 

Der Gemeindevorstand hat durch Beschluss am 16. März 2023  festgestellt, dass die Erschließungsanlage
der Flur 30, Flurstück 285, entlang der „Flurstraße 8a bis zur Einmündung Wiesenstraße“ (Flur 30, Flurstücke 272, 280, 281, 282, 284, 286, 287, 288, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297)  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Flurstraße“ im Ortsteil Dorndorf im Sinne des § 133 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 12 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Dornburg vom 11.06.2002 endgültig fertiggestellt ist.

Die o.g. Baugrundstücke, die an diese Erschließungsanlage angrenzen, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch besonderen Bescheid zu den endgültigen Erschließungsbeiträgen herangezogen.

Dornburg, 23. März 2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg

               (Höfner) Bürgermeister