Einleitung eines formellen Wegeeinzugsverfahrens sowie Beteiligung der Öffentlichkeit zu einer gemeindlichen Wegeparzelle Gemarkung Dornburg- Thalheim, Flur 38, Flurstück 3
Wegeeinziehung gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg hat in Ihrer Sitzung am 19. Februar 2026 die Durchführung eines förmlichen Wegeeinzugsverfahrens gemäß § 6 hessisches Straßengesetz (HStrG) beschlossen.
Das Wegeeinzugsverfahren umfasst das Flurstück Gemarkung Thalheim, Flur 38, Flurstück 3, mit einer Größe von 600 m². Die genaue Lage ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Sachdarstellung:
Bei dem 600 m² großen Fläche handelt es sich um ehemalige, landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsweg, der allerdings in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar waren. Eine Bedeutung für den landwirtschaftlichen Verkehr hat dieser Wirtschaftsweg heute nicht mehr. Da diese Fläche die Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren hat, beabsichtigt die Gemeinde Dornburg, diese Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 2 des hessischen Straßengesetzes (HStrG) zu entziehen.
Bekanntmachung:
Die Absicht der Einziehung der o.g. Wegeparzelle in der Gemarkung Thalheim, Flur 38, Flurstück 3 wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 des hessischen Straßengesetzes (HRstG) mindestens drei Monate vor Inkrafttreten der Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Die Wegeeinziehung soll zum 01. August 2026 In Kraft treten.
Einsichtnahme:
Gemäß § 6 Abs. 3 des hessischen Straßengesetzes ist Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. Die Verfahrensunterlagen mit der Darstellung der einzuziehenden Verkehrsfläche liegen in der Zeit vom
1.April 2026 bis 02. Juli 2026
in der Gemeindeverwaltung Dornburg (Hauptverwaltung), Egenolfstr. 26, 65599 Dornburg zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06436 9131-0.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über das Wegeeinzugsverfahren zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch E-Mail bei der Gemeinde Dornburg (info(at)dornburg.de) unter Angabe des Betreffs „Wegeeinziehung Thalheim“, oder auf dem Postweg vorgebracht werden.

