Logo der Gemeinde Dornburg

Fertigstellung der neu ausgebauten „Marktstraße“ zwischen der Mainzer Landstraße (B 54) und dem Ostring in 65599 Dornburg – Langendernbach

Fertigstellung der neu ausgebauten „Marktstraße“ zwischen der Mainzer Landstraße (B 54) und dem Ostring in 65599 Dornburg – Langendernbach

Der Gemeindevorstand stellt fest, dass die der Verkehrsanlage „Marktstraße“ zwischen der Mainzer Straße (B 54) und dem Ostring in 65599 Dornburg – Langendernbach“, im Sinne des § 5 der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Dornburg (StrBS) in der z.Zt. gültigen Fassung endgültig fertiggestellt ist. Der beitragsfähige Aufwand ist nach § 2 (1) der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Gemeinde Dornburg für die o.g. Verkehrsanlage zu ermitteln.

Der Beitragspflicht unterliegen die durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke. Die Eigentümer werden durch gesonderten Bescheid zu den Straßenbeiträgen herangezogen. Die Gemeinde Dornburg trägt gemäß § 11 des HessKAG und § 3 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Dornburg den Anteil von 50 % des beitragsfähigen Aufwands, da die Verkehrsanlage überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient.

Dornburg, 28. August 2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg

gez. Höfner, Bürgermeister