Auf dem Friedhof in dem Ortsteil Thalheim müssen vereinzelte Grabstätten entfernt werden, da die bestehenden Ruhefristen von 30 Jahren abgelaufen oder dauerhaft ungepflegt sind.
Die betroffenen Grabstätten
Gertrud Navrodt,
Anna Quitsch sowie
Hedwig Schmidt
wurden bereits mit einem Hinweisschild versehen.
Die Nutzungsberechtigten der zu räumenden Grabstätten werden hiermit aufgefordert, Grabmäler, Einfassungen einschließlich der Fundamente und Grabschmuck
bis zum 27.01.2026
von diesen Grabstellen zu entfernen.
Bei der Friedhofsverwaltung können schon jetzt Anträge auf Grabräumungen durch den gemeindlichen Bauhof gestellt werden. Für die Räumung von Grabstätten und den Abtransport, sowie die Entsorgung der Grabmale wird eine Gebühr von 180,00 Euro erhoben. Die bei eigener Räumung anfallenden Grabmale, Einfassungen und sonstige Abfälle dürfen nicht mehr innerhalb und außerhalb der Friedhöfe gelagert werden. Die Entsorgung ist auf eigene Kosten durchzuführen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 31 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Dornburg Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten binnen 3 Monaten zu entfernen sind. Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zulassen.
Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.
Dornburg, den 24.10.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg
i. A. Stahl Friedhofsverwaltung
