Amts- und Landgerichte berufen für ihre Arbeit in Abständen von fünf Jahren Schöffen und Jugendschöffen. Die Städte und Gemeinden erstellen hierzu Vorschlagslisten für die zuständigen Gerichte - so auch die Gemeinde Dornburg. Auf die Entscheidung der Gerichte, wer tatsächlich berufen wird, hat die Gemeinde jedoch keinen Einfluss. Wer berufen wird, bekommt vom Gericht Post in der zweiten Jahreshälfte. Gesucht werden in Dornburg ab sofort Frauen und Männer, die beim Land-, u. Amtsgericht Limburg ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Personen:
- die in 65599 Dornburg wohnen
- am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Nähere Infos finden Sie auch im Internet unter
Ende der Bewerbungsfrist: 30.04.2023.
Das Formular zur Aufnahme der Bewerbung auf die Schöffenliste finden Sie hier!
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an:
Kontakt
Gemeinde Dornburg - Rathaus
Herrn Holger Kirch
Egenolfstr. 26
65599 Dornburg
Telefon: 06436/9131-16
Telefax: 06436/9131-32
E-Mail: info@dornburg.de