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Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Ortsbeirat Dorndorf und Nachrücken eines Vertreters

Herr Niklas Hebgen hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Dorndorf niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste gewählte und noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU Dornburg- Dorndorf,

Herr Marvin Jung, 65599 Dornburg-Dorndorf

für den Ausgeschiedenen in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Dorndorf nachrückt.

Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus Frickhofen, Egenolfstr.26, 65599 Dornburg erheben.

Dornburg, den 01.09.2026

DER GEMEINDEWAHLLEITER
der Gemeinde Dornburg

(Kirch)