Aufgrund des § 19 Abs. 5 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der Fassung vom 12. Dezember 2008 (GVBI. 2009 I S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. November 2012 (GVBI. I S. 430), werden hiermit für die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben sowie sonstigen Forderungen an die Gemeinde Dornburg Kalenderjahr 2026 und älter öffentlich gemahnt:
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2026
- Gewerbesteuer-Abschlusszahlung 2025 und früher
- Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren)
- Hundesteuer
- Pacht
- Miete
- Sonstige Forderungen (Wasser- und Kanalanschluss- kosten, Wasser- u. Abwasserbeiträge, Straßenbeiträge, Grabkosten etc.).
Die rückständigen Steuern und Abgaben sowie sonstige Forderungen sind bis spätestens 11.09.2026 an die Gemeindekasse Dornburg an das nachstehend aufgeführte Kreditinstitut zu überweisen: Kreissparkasse Limburg, DE14 5115 0018 0050 5505 99 HELADEF1LIM
Nach Ablauf der gesetzten Mahnfrist (11.09.2026) wären wir zu unserem Bedauern gezwungen, beim Kreisausschuss des Landkreises Limburg – Weilburg die Zwangsvollstreckung nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz, zu beantragen.
01.09.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg
Höfner, Bürgermeister
