Bauleitplanung der Gemeinde Dornburg, Gemarkung Frickhofen
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Oberm Kreuzstück“
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg hat in ihrer Sitzung am 25.11.2025 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Oberm Kreuzstück“ mit Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Allgemeines Planziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in einer Größenordnung von rd. 2,4 ha durch die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes im Sinne § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung.
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom
21.09.2026 – 23.10.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Gemeinde Dornburg www.gemeinde-dornburg.de unter der Rubrik -Bauen & Wirtschaft/ Bebauungspläne im Verfahren- veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Dornburg, Bauamt, Zimmer 21/ 22, Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg-Frickhofen Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Dienststunden:
montags bis freitags von 8.30 h bis 12.00 h
nachmittags ab vorheriger Vereinbarung
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an andrea.friedrich@dornburg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
- Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Beschreibung der Themen Altstandorte, Kampfmittel, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen.
- Wasser: Bewertung der Planung im Hinblick auf oberirdische Gewässer, einschließlich amtlich festgestellter Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete sowie den Eingriff in den Wasserhaushalt.
- Luft und Klima: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima, Beschreibung Gefahrenpotential im Falle von Starkregenereignissen, Beschreibung von Minimierungsmaßnahmen.
- Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung.
- Tier und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Darlegung der Ergebnisse aus der Artenschutzprüfung sowie Bewertung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange.
- Natura 2000 Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet).
- Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen.
- Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
- Landschaftsbild: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
- Mensch – Wohn- und Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion.
- Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Beschreibung und Bewertung der Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern.
- Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit.
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
b) Umweltrelevante Stellungnahmen
- Anerkannte Naturschutzverbände (29.05.2026): Hinweise zu den Themen Außenbeleuchtung, Kompensationsmaßnahmen und Einfriedungen.
- Kreisausschuss Landkreis Limburg-Weilburg (11.06.2026):
Grundsätzliche Bedenken wegen des unwiederbringlichen Verlusts von rund 2,4 ha hochwertiger, im Vorranggebiet Landwirtschaft gelegener Fläche der Wertigkeitsstufe 1a; erforderliche Kompensationsmaßnahmen sollen nicht zu Lasten weiterer landwirtschaftlicher Vorrang-/Vorbehaltsflächen gehen, alternativ werden nicht landwirtschaftlich genutzte Ausgleichsflächen, Gewässerrenaturierung, produktionsintegrierte Kompensation oder Ökopunkte sowie die Prüfung einer Agri-Photovoltaik-Variante vorgeschlagen.
Hinweis auf den noch ausstehende artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und die Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung. Hinweise zur bestehenden Kompensationsmaßnahme innerhalb des Plangebietes.
- Regierungspräsidium Gießen (15.06.2026): Ausführungen zu regionalplanerischen Belangen. Hinweise zu den Themen Wasserversorgung, Grundwasser, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, Starkregen, kommunales Abwasser, Gewässergüte, nach- und vorsorgender Bodenschutz, kommunale Abfallwirtschaft, Immissionsschutz (Blendwirkung), Bergaufsicht, Forstwirtschaft sowie Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Bedenken seitens der Landwirtschaft durch die Beanspruchung von rd. 2,4 ha hochwertigem Wirtschaftsgrünland und Beeinträchtigung der Bewirtschaftbarkeit der Fläche sowie Hinweis auf mögliche Erosionen bei Starkregen
- Öffentlichkeit: Bedenken hinsichtlich möglicher Geräuschentwicklung durch Trafostationen/Wechselrichter sowie einer dauerhaften nächtlichen Beleuchtung des Gebiets.
c) Weitere umweltrelevante Informationen:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben einem einleitenden Kapitel zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vorauswahl potenziell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (Vögel, Tagfalter), für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgt.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg
Höfner, Bürgermeister
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