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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Weinbauabgabe entrichten (Abgabe für den Deutschen Weinfonds)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Weinbergsflächen, die in der Weinbaukartei des Landes Hessen geführt werden, müssen eine jährliche Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) entrichten.

Der DWF ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert die Qualität und den Absatz deutscher Weine durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.

Er finanziert sich ausschließlich aus Abgaben der

  • Eigentümerinnen und Eigentümer oder
  • Nutzungsberechtigten von Weinbergsflächen und
  • Händlerinnen und Händler.

Zur Erhebung der flächenbezogenen Beiträge dienen die vorhandenen Daten der Weinbaukartei des Landes Hessen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau in Eltville.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV vorgegebene Antrag zu verwenden. Dem Antrag sind ein Untersuchungsbefund sowie eine Probe von drei Flaschen beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt,  Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUELV).  Für die Erteilung der Prüfnummer fallen folgende Gebühren an:

  • bis 5.000 l: 105,00 Euro
  • über 5.000 l: 190,00 Euro

Anträge / Formulare

Bitte verwenden Sie den Antrag der AGeV.

Was sollte ich noch wissen?

Von jeder Probe ist mindestens eine Flasche bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung des Prüfungsbescheides aufzubewahren (§ 5 AGeV)

Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist von der Einrichtung, die die Untersuchung durchgeführt hat, fünf Jahre aufzubewahren (§ 5 AGeV).

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

17.03.2015
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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