Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Ausbildungszeit Anrechnung beruflicher Vorbildung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen.

Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.

Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:

  • der Besuch einer Berufsschule,
  • eine berufsvorbereitende Maßnahme (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr).

Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag stellen.

Die Bundesländer haben für die Anrechnung unterschiedliche Regelungen. Wenn ein Bundesland keine gesetzlichen Regelungen darüber getroffen hat, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.

Teaser

Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.

Verfahrensablauf

Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.

Die zuständige Kammer entscheidet darüber:

  • ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
  • ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
  • welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

An wen muss ich mich wenden?

  • Zuständige Kammern,
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter

Voraussetzungen

  • berufliche Vorbildung

Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
    • Abschlusszeugnis
    • Zertifikat

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Was sollte ich noch wissen?

Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

01.10.2020
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download