Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Umweltinformationen des Landes beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gibt allen interessierten Bürgern das Recht, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.

Dazu gehören Informationen aus den nachfolgend genannten Bereichen

  • Boden
  • Wasser
  • Luft
  • Landschaft
  • Artenvielfalt
  • gentechnisch veränderte Lebewesen
  • Energie
  • Strahlung und
  • Lärm,

sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen.

Verfahrensablauf

Um Informationen zu erhalten, müssen Sie bei einer informationspflichtigen Stelle einen Antrag stellen.

In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, an welchen Informationen Sie genau interessiert sind. Außerdem müssen Sie erklären, in welcher Form die Informationen für Sie zugänglich gemacht werden sollen. Das können die Akteneinsicht oder eine Auskunft sein.

Wenn die geforderten Informationen bereits in öffentlich zugänglicher Form vorliegen, kann die informationspflichtige Stelle Sie auf diese Quellen verweisen.

Hinweis: Sie müssen keine Gründe nennen, um Zugang zu Umweltinformationen zu bekommen.

An wen muss ich mich wenden?

Informationspflichtige Stellen sind:

  • die Landesregierung,
  • die Behörden des Landes, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige Stellen der öffentlichen Verwaltung,
  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.

Hinweis: Wenn oberste Landesbehörden an Gesetzen oder Rechtsverordnungen arbeiten, sind sie bis zum Abschluss der Rechtssetzungsverfahren von der Informationspflicht ausgenommen.

Die Gerichte des Landes sind nur informationspflichtig, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort  sind kostenfrei.

Ist die Bearbeitung mit einem darüber hinausgehenden Aufwand verbunden, kann die informationspflichtige Stelle Gebühren erheben. Diese werden vorher genannt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Die beantragten Umweltinformationen sind innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. Eine Ausnahme gilt für umfangreiche und komplexe Informationen. In solchen Fällen kann die Frist auf 2 Monate verlängert werden. Die Behörde muss Sie über die Fristverlängerung spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrages informieren.

Anträge / Formulare

Das Hessische Umweltministerium hat ein Formular erarbeitet, dass es Antragstellerinnen und Antragstellern erleichtern soll, Auskunftsersuchen nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) gegenüber informationspflichtigen Stellen abzufassen. Das Formular kann interaktiv ausgefüllt werden und dann unmittelbar als E-Mail-Anhang an die zuständigen Stellen verschickt werden.

Bemerkungen

  • Das Hessische Umweltministerium hat eine Liste der nach § 10 UIG aktiv verbreiteten Umweltinformationen (Stand: 01. Oktober 2014, PDF) veröffentlicht.
  • Mit dem Umweltatlas Hessen wird der interessierten Öffentlichkeit ein Überblick über wichtige Umweltdaten gegeben.
  • Aktuelle Messwerte zu
    • Luft
    • Wasser
    • Radioaktivität
    • Erdbebendienst
    • Schienenverkehrslärm

finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG)/Messwerte

  • Umweltinformationen des Bundes und der anderen Bundesländer finden Sie im Umweltportal Deutschland (PortalU).

Liste der nach § 10 UIG aktiv verbreiteten Umweltinformationen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Umweltatlas Hessen
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)

Messwerte
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - HLNUG -)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

26.08.2014
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download