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Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Zoohandel (artgeschützte Tiere), Erlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung sowie bei Exemplaren des Anhang A der EG-VO 338/97 eine Vermarktungsgenehmigung.

Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Meldung und EG-Bescheinigung:

An die Artenschutzbehörde (Obere Naturschutzbehörde), in deren Zuständigkeitsbereich sich das Unternehmen jeweils aufhält. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie bei dem jeweiligen Regierungspräsidium.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars und berechnet sich nach der
  • Allgemeinen Verwaltungskostenordnung sowie der
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Einzelheiten beim zuständigen Veterinäramt sowie dem Artenschutzdezernat des zuständigen Regierungspräsidiums erfragen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
  • Bundesnaturschutzgesetz

§ 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download