Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen - Bestimmung/ Notifizierung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen ist Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das ökologisch und ökonomisch optimierte Wirtschaften mit Ressourcen (einschließlich Abfällen) ist gekennzeichnet durch ressourcensparende Produktionsweisen und Verfahren zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben sind Messungen undUntersuchungen notwendig.

Bestimmte Messungen und Untersuchungen nach der

  • Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
  • Altölverordnung (AltölV),
  • Bioabfallverordnung (BioAbfV),
  • Altholzverordnung (AltholzV) sowie
  • Deponieverordnung (DepV)

dürfen nur von Sachverständigen bzw. Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt (das heißt notifiziert) worden sind.

Das „Fachmodul Abfall“ der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) regelt die Anforderungen an die Kompetenz und die Notifizierung von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) im Rahmen des KrWG sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen, vorab genannten Verordnungen. So werden zur fachlichen Kompetenz der Untersuchungsstellen Anforderungen zu folgenden Punkten beschrieben:

  • Personelle Besetzung  - Gewährleistung gerätetechnischer Voraussetzung
  • Interne und externe analytische Qualitätssicherung über Qualitätsmanagement
  • Sicherung der Gewährleistung der Untersuchungen qualitativ und quantitativ nach Parametern und Zuordnungswerten der gesetzlichen Vorschriften
  • Beschäftigung von Probenehmern mit fachlicher Qualifikation

An wen muss ich mich wenden?

Eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen der Bundesländer ist über das  „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) möglich.

Die in Hessen tätigen Untersuchungsstellen werden bekanntgegeben und in ReSyMeSa gelistet. Diese Listung wird kontinuierlich aktualisiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antragsteller hat unter anderem die folgenden Antragsunterlagen einzureichen:

  • Lebenslauf, Zeugnisse über die Berufsausbildung, Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit des Laborleiters und seines Vertreters
  • Angaben über Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten
  • Angaben über gerätetechnische Ausstattung
  • Angaben darüber, ob die Untersuchungsstelle in anderen Ländern anerkannt ist (Nachweise der Akkreditierung bzw. Zulassungsbescheide von Genehmigungsbehörden anderer Länder)
  • Nachweise über erfolgreiche Ringversuchersteilnahme

Bestehende Akkreditierungen nach DIN EN ISO/EC 17025 werden als Kompetenznachweis berücksichtigt, sofern sie gültig und für die beantragte Untersuchungsaufgabe anwendbar und vollständig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bestimmung der Untersuchungsstellen (Notifizierung) ist abhängig vom Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr zwischen 60,00 Euro und 1.500,00 Euro zu entrichten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download