Bodenrichtwerte werden mindestens alle zwei Jahre für Bauflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen auf der Basis der Kaufpreissamm-
lung von den Gutachterausschüssen festgelegt.
Wählen Sie hier eine Datei aus:
Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie im Hessen Bodenrichtwertsinformationssystem: www.boris.hessen.de
Um die einzelnen Bodenrichtwerte lesen zu können, muss das Programm "Acrobat-Reader" installiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie es unter dem angegeben Link kostenlos herunterladen.