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Anmeldungen

Ohne eine feste Teilnehmerzahl kann keine gute Planung erfolgen. Daher besteht für alle Veranstaltungen eine Anmeldepflicht, außer, wenn es sich um ausgewiesen offene Veranstaltungen handelt.

Anmeldeformulare sind im Jugendbüro in der Mittelpunktschule zu erhalten und liegen im Rathaus in Frickhofen im Eingangsbereich aus. Auf Anfrage können Anmeldeformulare auch gerne zugeschickt werden. Ohne eine schriftliche Anmeldung mit Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten kann keine Teilnahme an der Veranstaltung erfolgen, da nur mit der Unterschrift die Teilnahmebedingungen akzeptiert werden.

Bei einer zu hohen Zahl der Anmeldungen zählt das Datum des Eingangs, wer teilnehmen darf und wer nicht. Wir bitten auf jeden Fall, das gesetzte Datum der Anmeldefrist einzuhalten, da Unpünktlichkeit die Planung erschwert. Vielen Dank.

Sobald die Anmeldefrist abgelaufen ist und die Teilnehmer alle feststehen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung und nähere Informationen.

Die Teilnahmebeiträge sind in der Regel vor Ort zu entrichten. Änderungen werden im Programmheft bekannt gegeben.

  • Die Anmeldung erfolgt auf dem vorgedruckten Anmeldeformular. Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung und vor dem Kurs/Freizeit weitere Informationen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter mit unterschreiben.
  • Bei Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung stellen wir alle uns entstandenen Kosten in Rechnung, auch wenn der Rücktritt aus triftigem Grund erfolgt.
  • Die in der Ausschreibung gemachten Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Programm und Preisänderungen, sowie Kursabsagen, wegen zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor. Im letzteren Falle wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  • Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird auf die dreifache Teilnahmegebühr begrenzt. Unternimmt ein/e Teilnehmer/in selbst Ausflüge, so handelt er/sie auf eigene Gefahr.
  • Wir sind bei der Anmeldung und vor Beginn des Kurses von Krankheiten oder Gebrechen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr.
  • Die Anweisungen der FreizeitleiterInnen sind zu beachten. In begründeten Fällen sind die KursleiterInnen berechtigt, den/die TeilnehmerInnen von der weiteren Kursteilnahme auszuschließen. Alle dadurch entstehenden Kosten (Rückreise, Zuschussausfall, etc.) trägt der/die TeilnehmerIn bzw. seine gesetzlichen Vertreter. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren besteht nicht.
  • Die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit obliegt den TeilnehmerInnen. Entsprechende Hinweise der LeiterInnen sind einzuhalten.
  • Sofern nicht anders abgesprochen können Fotos und andere Aufnahmen welche bei den Veranstaltungen entstehen zu Presse- und Werbezwecken verwendet werden.