Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden von der Gemeindevertretung gewählt. Sie dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein.
Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, der/dem ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten und weiteren 5 ehrenamtlichen Beigeordneten.
Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, führt sie aus und besorgt die laufenden Geschäfte bzw. die Verwaltung der Gemeinde.
Der Bürgermeister wird als "Oberhaupt" der Gemeinde alle 6 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in einer Direktwahl gewählt.
Er ist der Vorsitzender des Gemeindevorstandes und für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich. Er ist gesetzlicher Vertreter der Gemeinde und zugleich Behördenleiter und Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinde.
Erklärungen der Gemeinde werden im Namen des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister oder dessen allgemeiner Vertretung abgegeben.