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Hochzeit in Dornburg

Traut Euch... Heiraten in Dornburg

„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise die der Mensch unternehmen kann“ (Sören Kierkegaard)

Wenn Sie möchten, dass wir Sie auf diese Reise schicken, dann sind Sie bei uns genau richtig….

 

Trauzeiten

Die möglichen Trauzeiten gliedern sich in "normale Trauzeiten", die im Rahmen der allgemeinen Sprechzeiten des Standesamtes abgedeckt werden. Diese lauten wie folgt:

Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung

Außerdem bieten wir "Servicezeiten" an, die außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten des Standesamtes liegen. Diese sind:

Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Trauungen außerhalb dieser Zeiten sind nur nach vorhergehender Absprache möglich. An Sonn- und Feiertagen sowie an Heilig Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) werden grundsätzlich keine Trauungen durchgeführt.

Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch unter 06436/913113 oder per E-Mail silke.hoerter(at)dornburg.de zur Verfügung.

 

Benötigte Unterlagen und Dokumente

Bei ledigen deutschen Staatsangehörigen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass;
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 6 Wochen);
  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes);
  • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde mit Übersetzung (vorab bitte telefonische Auskunft einholen).

Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:

  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft;
  • im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners;
  • Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist.

Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Eheurkunden;
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen);
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben:

  • Geburtsurkunde/n des Kindes bzw. der Kinder

Wenn ein oder beide Partner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis;
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt;
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 6 Wochen);
  • Geburtsurkunde mit Übersetzung (siehe „fremdsprachige Urkunden“);
  • Ehefähigkeitszeugnis (Vorab bitte telefonische Auskunft einholen);
  • Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung durch das Standesamt. Ggf. ist ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen. Die Befreiung wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Fremdsprachige Urkunden:

  • Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
    Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (auch hier empfiehlt es sich vorab Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen).

Weitere Unterlagen:

  • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.