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Antrag auf Nutzung der Mehrzweckhalle

Hallenbuchung Mehrzweckhalle

Antragssteller/-in
Nutzung
Zusätzlich ist für jeden Tag der Nutzung eine Nebenkostenmindestpauschale (Wasser/Abwasser, Strom) in Höhe von 25,60 EUR zu entrichten.
Hinweis: Der Bestuhlungsplan der Mehrzweckhalle ist zwingend einzuhalten!
Rücktrittsgebühr:
(§2a der Gebührenordnung über die Benutzungsentgelte der Dorfgemeinschaftshäuser)

Wird eine beantragte und seitens des Gemeindevorstandes schriftlich bestätigte Nutzung eines Dorfgemeinschaftshauses der Gemeinden Dornburg aus Gründen abgesagt, die nicht die Gemeinde zu vertreten hat, so sind 10% der Nutzungsentgelte, mindestens jedoch 30,00 EUR zu entrichten.
Verbrauchsmaterial: (§3 Abs. 5 der Gebührenordnung über die Benutzungsentgelte der Dorfgemeinschaftshäuser) Für zur Verfügung gestelltes Verbrauchsmaterial (besonderes Klebeband zur Aufbringung des Schutzbodens, Batterien u.a.) sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.
Buchung

Weitere Informationen zur Nutzung Ihrer Daten und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.