Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie haben einen akademischen Grad im Ausland erworben, den sie in Deutschland führen möchten (z.B. licencjat, inzener, kandidat-nauk)? Für die Führung dieses Grades gilt in Hessen grundsätzlich:
Tipp:
Weiteres dazu finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst unter "Führung akademischer Grade und Titel".
Äquivalenzabkommen und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz können Sie im Portal "anabin" der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen abrufen.
Ausländische Grade - Führung akademischer Grade und Titel
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
(Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder)
Seit 2004 dürfen in Hessen ausländische Grade und Titel nach Maßgabe des Hochschulgesetzes Gesetzes genehmigungsfrei geführt werden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erteilt Auskünfte bezüglich der Führung ausländischer akademischer Grade und Titel.
Eine förmliche Genehmigung wird nicht erteilt.
Eine schriftliche Auskunft über die Führung des Grades und der maßgebenden Rechtsgrundlagen kann hilfreich sein, z.B. zur Vorlage bei
Dann kann formlos beim Hessischen Wissenschaftsministerium um Auskunft gebeten werden, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
An das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
normalerweise ca. zwei bis drei Wochen
Informationen zur Führung ausländischer Grade und Titel auf Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst):
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
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