Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus.
Möchten oder müssen Sie Ihr Studium unterbrechen? Beantragen Sie eine Beurlaubung an Ihrer Hochschule.
Beurlaubungsantrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:
Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen
Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen. Sie können sich hierzu an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden und sich informieren.
Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen.
Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Beurlaubung kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang beziehungsweise Kenntnisnahme der Ablehnung.
Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Während einer Beurlaubung bleibt der studentische Status erhalten.
Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Studienleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden.
Der Anteil des Semestertickets am Semesterbeitrag kann für das Semester der Beurlaubung auf Antrag vom Allgemeinen Studierendendausschuss (AStA) zurückerstattet werden.
Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download