Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden. Diese Pflicht gilt in Autos auf allen Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind.
Grundsätzlich dürfen Kinder nur in genehmigten Kindersitzen mitgenommen werden. Derzeit sind drei UN-Regelungen für Kindersitze zugelassen:
Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein.
Transportieren Sie Kinder ohne die erforderlichen Kindersitze drohen Bußgelder und gegebenenfalls sogar ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.
Ausnahmen beim Transport von Kindern:
Wenn Sie Kinder im Auto mitnehmen möchten, müssen Sie geeignete Kindersitze verwenden.
keine
keine
keine
keine
keine
keine
Formular: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download