Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.
Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:
Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.
Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufzunehmen, um ggf. Termine für evtl. erforderliche ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Kurse die Schulungen durchgeführt werden dürfen.Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.
Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.
Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.
Auf der Homepage der örtlich zuständigen IHK sind Informationen zur Antragsstellung hinterlegt.
Allgemeine Informationen rund um das Thema Gefahrgutfahrer wie Musterkurspläne finden Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK):
DIHK Gefahrgutfahrer
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download