Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das Programm „Berufsqualifizierende Sprachförderung (BQS+)“ fördert Menschen mit Sprachförderbedarf und hilft bei der Arbeitsmarktintegration. Gefördert wird eine berufsqualifizierende Sprach-vermittlung innerhalb von oder in enger Anbindung an eine Basismaßnahme.
Die Sprachförderung kann auf Basis von drei unterschiedlichen Qualitätsstufen beantragt werden. Diese Qualitätsstufen spiegeln den Reife- und Entwicklungsgrad innerhalb der jeweiligen Maßnahme wider. Auf jeder Stufe wird Sprachunterricht mit Fachunterricht verknüpft.
Die wöchentliche Anzahl von Unterrichtseinheiten kann in einem Umfang zwischen 10 und 20 Stunden beantragt werden.
Die Gruppengröße liegt zu Beginn der Maßnahme bei mindestens 8 und maximal 15 Teilnehmenden.
Die berufsqualifizierende Sprachförderung wird in drei möglichen Formen umgesetzt: Teamteaching (Fachlehrkraft und Sprachlehrkraft führen gemeinsam den Fachunterricht), Sprachförderunterricht (zusätzliche Lerninhalten durch Sprachlehrkraft) und ergänzende Einheiten (wie z.B. Online lernen)
Menschen mit Sprachförderbedarf soll es ermöglicht werden, gemeinsam mit den Fachinhalten die deutsche (Berufs-)Sprache zu erlernen
Den Förderantrag können Sie online im Kundenportal der WIBank beantragen.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Es fallen keine Gebühren an.
Die Fristen zur Antragstellung sind immer dem entsprechenden Förderaufruf zu entnehmen. Weitere Fristen zur Projektumsetzung sind im Zuwendungsbescheid geregelt.
Für die Bearbeitung des Antrags kann keine pauschale Bearbeitungsdauer festgelegt werden, da diese unter anderem abhängig von weiteren Beteiligten sowie vom Umfang des Antrags ist.
Fördergrundsätze für das Förderprogramm Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+) (zurzeit im Genehmigungsverfahren)
Rechtliche Grundlage ist insbesondere die Rahmenrichtlinie für die Interventionen des Europäischen Sozialfonds Plus in Hessen für die Förderperiode 2021 bis 2027 inklusive der Leitlinie zur Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) im ESF+ Hessen in der Förderperiode 2021–2027 in der jeweils gültigen Fassung.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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