Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie in einer deutschen Werkfeuerwehr in der Leitung tätig sein möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.
Den Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit müssen Sie schriftlich bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule einreichen.
Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.
Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen.
An die
Hessische Landesfeuerwehrschule
Heinrich-Schütz-Allee 62
34134 Kassel
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann erfolgen, wenn Sie
eine einschlägige Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich absolviert haben.
Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome und Zeugnisse der Ausbildung sowie Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Keine.
Keine.
Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen 6-8 Wochen.
Werkfeuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung (PDF)
Angebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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