Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Rentenauskunft enthält
Hinweis: Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:
Alternativ können Sie die Rentenauskunft auch telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
Hinweis:
Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten, brauchen Sie:
Nachdem Sie die nötige Software installiert und die Hardware eingerichtet haben, öffnen Sie bitte die AusweisApp2 oder die Open eCard auf Ihrem Computer.
Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung der Deutschen Rentenversicherung auch mit Ihrer elektronischen Signaturkarte nutzen.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Kostenlose Servicenummer:
Telefon: 0800 1000 4800
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon: 030 865-0
Fax: 030 865-27240
E-Mail: drv@drv-bund.de
keine
keine
keine
Onlineverfahren ohne Registrierung: ungefähr 7 Tage
Ansonsten: unterschiedlich
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download