Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS mittels eines Online-Formulars. Der Anschluss an das Sperrsystem kann wie folgt erfolgen:
Mit OASIS WEB steht ein Programm zur Verfügung, das über einen Link im Internetbrowser aufrufbar ist. Über entsprechende Eingabefelder können Sperren abgefragt, eingetragen, geändert und aufgehoben werden.
Falls diese Lösung, die ein händisches Erfassen der Kundendaten in das Programm erfordert, nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, sich über eine eigene Programmlösung oder über die Programmlösung eines Dritten (Dienstleisters) anzuschließen. Hierfür steht die Schnittstelle OASIS WS zur Verfügung. Die Anschlusslösung kann z.B. die Übertragung der Kundendaten an OASIS mit Hilfe eines Kartenlesegerätes ermöglichen, so dass ein „Eintippen“ entfällt.
Als Automatenaufsteller, Spielhallenbetreiber oder Buchmacher können Sie den Anschluss an das Spielersperrsystem über Nutzung des Online-Formulars digital in die Wege leiten. Sie können die notwendigen Unterlagen zugleich auf digitalem Weg an die zuständige Behörde weiterleiten.
Der Anschluss an OASIS ist ausschließlich digital möglich und erfolgt in nachstehenden Schritten
Sie erhalten jährlich eine Abrechnung der entgelte, die nach der Nutzung (Anzahl der Abfragen) berechnet werden.
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Voraussetzungen für den Anschluss an OASIS ist das Vorliegen einer entsprechenden
eine Automatenaufstellererlaubnis.
Mit Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis ist der Veranstalter/Vermittler verpflichtet, OASIS zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Anschluss an OASIS vor Erlaubniserteilung erfolgen muss.
Unabhängig von der gewählten Anschlusslösung (WEB oder WS) kann der Anschluss innerhalb von 4 Wochen erfolgen, wenn der gewählte Dienstleister (notwendig für die WS Lösung) bereits eine Freigabe besitzt.
Es kann Leistungsklage erhoben werden, da es sich um den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags handelt.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sind keine aktuellen Erlaubnisse vorhanden, kann der Anschluss an OASIS nicht erfolgen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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