Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie Waffen oder Munition nach dem Tod des Waffenbesitzers oder der Waffenbesitzerin in Besitz nehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen. Als Erbinnen und Erben, Vermächtnisnehmer und Vermächtnisnehmerinnen und von einer Auflage Begünstigte erwerben und besitzen Sie die Waffe rechtmäßig, auch wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis noch nicht erteilt wurde. Sie müssen aber die Erteilung der Erlaubnis fristgerecht beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn der Erblasser oder die Erblasserin berechtigter Besitzer oder berechtigte Besitzerin war und Sie zuverlässig und persönlich geeignet sind. Sie brauchen nicht sachkundig zu sein. Grundsätzlich sind geerbte erlaubnispflichtige Waffen mit einem Blockiersystem zu sichern. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn Sie zum Beispiel als Jäger oder Jägerin oder Sportschütze oder Sportschützin berechtigter Besitzer oder berechtigte Besitzerin einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sind. Sofern ein dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechendes Blockiersystem für die Erbwaffe nicht vorhanden ist, müssen Sie einen Antrag auf eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Blockierung stellen.
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition erben und diese behalten möchten, müssen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
Landkreis oder kreisfreie Stadt
Antragsfrist für Erbin oder Erben: 1 Monat nach Annahme der Erbschaft oder Ablauf der Ausschlagungsfrist;
Antragsfrist für Vermächtnisnehmerin oder Vermächtnisnehmer und Begünstigte oder Begünstigter: 1 Monat ab Erwerb der Schusswaffe
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download