Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.
Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.
Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse BE stellen.
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Es gibt keine Frist.
Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download