Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen.
Die Klasse D berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse D1 ist eingeschlossen.
Die Klasse D1 berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen, in denen maximal 16 Personen (außer dem Fahrer) mitfahren können und deren Länge maximal 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Die Klasse DE berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klassen BE und D1E sind hier eingeschlossen.
Die Klasse D1E berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse BE ist eingeschlossen.
Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen (umgangssprachlich Bus- Klassen“). Diese Fahrerlaubnis wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters kann die Fahrerlaubnis für das Führen von Bussen (D-Klassen) beantragt werden.
Die Fahrerlaubnis wird längstens für 5 Jahre erteilt.
Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrbe-rechtigung der alte Originalführerschein abzugeben.
Soweit Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, sind die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) zu beachten.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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