Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.
Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.
Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.
An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium
Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.
Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.
Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).
Überwachung des Verkehrs mit Arznei- und Betäubungsmitteln für Tiere (Regierungspräsidium Gießen)
Tierarzneimittelüberwachung (Regierungspräsidium Darmstadt)
(Die Vordrucke finden Sie unter "Downloads)
Tierarzneimittel (Regierungspräsidium Kassel)
(Die Formulare finden Sie unter "Downloads")
Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download