Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Airbags und Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände. Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Montage und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von fachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.
Wenn Sie als Arbeitgeber erstmals in Ihrem Betrieb mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Kategorie P1 umgehen oder sich die verantwortliche Person im Betrieb ändert, müssen Sie dies anzeigen.
Wenn Sie mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Kategorie P1 - im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit umgehen, ohne diese jedoch außerhalb des Fahrzeugs zu zünden (zum Beispiel beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten, zünden im Fahrzeug), benötigen Sie hierzu keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. Voraussetzung für diese Befreiung von der Erlaubnispflicht ist jedoch, dass der Umgang durch geschultes Personal – das heißt mit eingeschränkter Fachkunde - erfolgt.
Zünden Sie Airbags und Gurtstraffer außerhalb des Fahrzeugs, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 7 SprengG und Personen mit Befähigungsschein
Der Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten im Betrieb ist anzeigepflichtig.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Regierungspräsidium.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Zuständig sind die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel.
Es fallen keine Kosten an.
Die Anzeige muss 2 Wochen vor Beginn der Tätigkeiten erfolgen.
Die Beendigung der Tätigkeiten ist unverzüglich anzuzeigen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Informationen zum Thema Sprengstoffe des Regierungspräsidiums Darmstadt
Informationen zum Thema Sprengstoffe des Regierungspräsidiums Gießen
Informationen zum Thema Sprengstoffe des Regierungspräsidiums Kassel
Arbeitswelt Hessen
(Portal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und dem Sozialnetz Hessen)
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 52 Arbeitsschutz 2
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download