Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie studieren wollen und keine schulische Hochschulreife haben, können Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifizierung und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zugang zu einem Studium an einer Hochschule des Landes erhalten. In Hessen gibt es drei verschiedene Zugangsmöglichkeiten: über eine absolvierte Meisterprüfung oder vergleichbare Aufstiegsqualifikation, eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung oder eine Kombination aus Mittlerer Reife und einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung mit mindestens 2,5 Gesamtnote. Sie können sich an Ihrer Wunschhochschule beraten lassen, welcher Weg für Sie der richtige ist. Dieser ist abhängig von Ihrem Studienwunsch, Ihrem Schulabschluss und Ihrer beruflichen Qualifikation.
Studieren mit beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife): Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können Sie ohne eine schulische Hochschulreife Zugang zu bestimmten Studiengängen erhalten.
Ob eine berufliche Qualifikation vorliegt, müssen Sie mit der jeweiligen Wunschhochschule klären:
Sie werden von der Sachbearbeitung der jeweiligen Hochschule darüber informiert, welche Art des Hochschulzugangs für Sie in Frage kommt und wie das weitere Verfahren abläuft
Studierendensekretariate / Studienservice der jeweiligen hessischen Hochschule
Für die Prüfung der Voraussetzungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
Sollte die Prüfung der Voraussetzungen ergeben, dass eine Hochschulzugangsprüfung absolviert werden muss, werden Sie gebeten, weitere Unterlagen einzureichen:
Motivationsschreiben Bei einem Hochschulzugang über die Option 3 (Mittlere Reife + mindestens dreijährige Berufsausbildung mit Note 2,5 oder besser) ist bei der Einschreibung eine Studienvereinbarung mit der Hochschule zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Hochschule.
Für die Prüfung der Voraussetzungen durch die Hochschulen fallen keine Kosten an.
Im Falle einer Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Treten Sie nach erfolgter Zulassung von der Prüfung zurück, werden Ihnen 150 Euro erstattet (50 Euro Stornogebühren werden einbehalten).
Anfragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen können jederzeit gestellt werden.
Im Falle einer Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung muss der Antrag für die Hochschulzugangsprüfung bis zum 15.02. beziehungsweise 15.08. jeden Jahres an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erfolgen.
Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet. In Ausnahmefällen, falls beispielsweise andere Behörden eingebunden werden müssen, kann die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download