Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie dürfen nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn Sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung müssen Sie beantragen.
Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten
(Patentanwaltskammer)
Prüfung zum Patentanwalt
(Deutsches Patent- und Markenamt)
Details zur praktischen technischen Tätigkeit für die Befähigung als Patentanwalt
(Deutsches Patent- und Markenamt)
Den Antrag auf Zulassung als Patentanwalt müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Patentanwaltskammer überprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Einladung zur Vereidigung.
Die Vereidigung findet bei der Geschäftsstelle der Patentanwaltskammer in München statt. Nach der Vereidigung erhalten Sie eine Zulassungsurkunde. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" beziehungsweise "Patentanwältin" führen.
Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Patentanwaltskammer und werden nach der Vereidigung in das elektronische Verzeichnis der Patentanwälte eingetragen.
die Patentanwaltskammer
Als Patentanwalt können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird in folgenden Fällen versagt:
Gebühr: 300,00 Euro
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von 2 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
Patentanwaltskammer
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download