Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die rechtmäßig ihr Gewerbe ausüben, die gewünschten Leistungen anbieten (Angebot). Dies gilt auch für Ausschreibungen nach dem EU-Vergaberegime (Offenes Verfahren, EU-weit); das ist bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragsvolumen von 200.000,00 Euro durchzuführen.
Das Land Hessen und die Hessischen Kommunen geben ihre Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank – HAD (www.had.de) bekannt, die gegebenenfalls auch die Bekanntmachung nach dem EU-Vergaberegime übernimmt.
Hinweis:
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Hessische Ausschreibungsdatenbank – HAD
(Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.)
Informieren Sie sich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) über Teilnahmewettbewerbe. Wenn Sie teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb. Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt die Ausschreibungsunterlagen.
Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
Achtung:Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, ob Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln können oder müssen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.
Hinweis:
Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.
Die Vergabestelle öffnet die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn Sie den Zuschlag nicht erhalten.
Die Hessische Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) enthält alle Ausschreibungen und Bekanntmachungen der Beschaffungsstellen des Landes Hessen und der Kommunen.
Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben sind.
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Für das Anfordern der Ausschreibungsunterlagen werden maximal die Vervielfältigungskosten berechnet. Die Höhe der Kosten können Sie der Bekanntmachung der Ausschreibung entnehmen.
Die Fristen entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO)
und Bekanntmachungen nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW)
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A)
(Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.)
Bei EU-weiten Bekanntmachungen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei nationalen Ausschreibungen (unterhalb der Schwellenwerte können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der zuständigen VOB-Stelle wird in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download