Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum der Zwecke eines Schulbesuchs erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.
Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine bloße Teilzeitschulausbildung genügt diesen Anforderungen nicht.
Diese wird grundsätzlich für die jeweilige Dauer Ihres Aufenthaltszweckes erteilt.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des weiteren Besuchs an einer Schule in Deutschland, sollten Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Kostenhöhe (fix):
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Dauer (bei Spanne): 6 bis 8
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens sechs Wochen bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 21
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
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