Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.
Hinweis: Neben der GmbH können auch Partnergesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts etc. gegründet werden. Diese müssen sich zwar auch an den beruflichen Anforderungen (insbesondere § 52a Patentanwaltsordnung) orientieren, bedürfen jedoch keiner Zulassung durch die zuständige Stelle.
Den Antrag auf Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Patentanwaltskammer überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Urkunde über die Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft wirksam.
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
Tel: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24
E-Mail: dpak@patentanwalt.de
Patentanwaltskammer
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80331 München
Tel: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24
E-Mail: dpak@patentanwalt.de
Zulassungsgebühr
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
§ 3 Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 4 Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52a Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52b Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52c Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52d Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52e Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52f Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52g Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52i Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52j Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52k Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52l Patentsanwaltsordnung (PAO)
Die Gesellschafter einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen, wie Patentanwälte, folgende Tätigkeiten anbieten:
Tipp: Auf den Seiten der Patentanwaltskammer finden Sie eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten sowie Informationen zur Zulassung von Patentanwaltsgesellschaften.
Patentanwaltskammer
Geschäftsführerin RAin Elisabeth Reinhard
Tal 29
80331 München
Tel. +49 89 2422780
eMail: dpak@patentanwalt.de
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