Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt zielt darauf ab, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung demokratischer Rechte, zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.
Die Ausschreibung „APAV Mini“ richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen mit keinen oder geringen Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung von Projekten (z.B. mit Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union). Gesucht werden deshalb vorrangig kreative und innovative Projektvorschläge mit regional begrenzter Reichweite. Die Projektziele umfassen die Stärkung der Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen.
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Trägerinnen und Träger, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.
Weitere Informationen finden Sie in den geltenden Fach- und Fördergrundsätzen und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Möchten Sie eine Förderung von Projekten beantragen, die darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen zu stärken? Dann können Sie sich hier über die weitere Vorgehensweise informieren.
Die Anträge sind online beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Die Nachweisführung erfolgt über einen einfachen Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums zum Download angeboten. Die Frist für den Verwendungsnachweis wird im Förderbescheid festgelegt.
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat II 25
Antragsvoraussetzungen:
Sie stellen den Antrag nicht als Privatperson, sondern als handelndes Organ
Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
Ihr Projektvorschlag ist innovativ, mit regional begrenzter Reichweite und zielt insbesondere darauf ab, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen zu stärken.
Mit unserer APAV-Mini-Förderung wollen wir gezielt kleine Projekte fördern. Deshalb kann Ihr Antrag nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden:
Sie bieten die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.
Sie sind in der Lage, die Verwendung der Zuwendung bestimmungsgemäß nachzuweisen sowie die finanzielle Eigenleistung zur Finanzierung des Vorhabens zu erbringen.
Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.
Online-Antrag (inbegriffen allgemeine Angaben zum Projekt):
Formlose Anlagen (Nachweise) zum Online-Antrag:
keine
Antragsfrist:
Maßnahmen, die vor dem 31.03. des jeweiligen Bewilligungsjahres durchgeführt werden sollen, können nicht gefördert werden.
Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Formulare vorhanden: Ja
Formlose Antragstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
keine
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download