Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen eine erstmalige Eingliederung oder eine Wiedereingliederung des gesundheitlich geschädigten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft sicherstellen.
Sie umfassen beispielsweise Maßnahmen zur Umschulung, Aus- und Weiterbildung ebenso wie die Finanzierung technischer Arbeitshilfen oder Eingliederungszuschüsse und andere Leistungen an Arbeitgeber. Leistungen kommen nur an Beschädigte selbst oder deren Witwen und Witwer in Betracht.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Formanträge
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Keine
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Erziehungsbeihilfe, Krankenhilfe Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
(Regierungspräsidium Gießen)
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download