Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie haben als Mensch mit einer Gehörlosigkeit oder einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 77,- Euro monatlich.
Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Wenn Sie gehörlos sind oder Ihre Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gehörlosengeld bekommen.
Bitte wenden Sie sich an den Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Sie haben Ihre Behinderung bereits seit Geburt oder bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind.
Gehörlosengeld:
Taubblindengeld:
Gehörlosengeld:
Taubblindengeld:
Es fallen keine Antragsgebühren an. Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen.
Gehörlosengeld und Taubblindengeld werden ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gezahlt, wenn die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen. Die Zahlungen erfolgen im Voraus. Sie erhalten am Ende des Monats die Zahlung für den folgenden Monat.
Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung durch schriftlichen Verwaltungsakt nach der Prüfung.
Widerspruch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download