Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, weil
Wenn für Sie eine Unterstützung in Betracht kommt, stehen Ihnen zunächst die allgemeinen Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung:
Wenn die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Förderbedarf zu decken, können Sie folgende besondere oder ergänzende Unterstützungen erhalten:
Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Sie erhalten können, hängt unter anderem davon ab,
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderungen Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, können Sie hierfür besondere Hilfen oder Förderungen erhalten.
Damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
Örtlich zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Damit Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:
Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls spezielle Voraussetzungen für die jeweilige in Betracht kommende Förderung erfüllen.
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Wochen.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Die Beraterin oder der Berater klären mit Ihnen gemeinsam im Gespräch, welche Formulare Sie ausfüllen müssen oder welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download