Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wollen Sie Langzeitlagern deren Anlagen nach der Stilllegung daraufhin kontrollieren, dass die Anforderungen an die Stilllegung gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BImSchG erfüllt sind und somit keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständigen zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Wenn Sie als Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.
Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern. Die Bestimmung kann mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.
Der Antrag auf Bestimmung ist bei der örtlich zuständigen Umweltbehörde (Regierungspräsidium) zu stellen in deren Dienstbezirk der Antragsteller seinen Geschäftssitz hat. Besteht kein Geschäftssitz im Inland, so ist der Antrag dort zu stellen, wo die Tätigkeit vorrangig ausgeführt werden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung.
Es sind Nachweise und Informationen zur erforderlichen Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und der gerätetechnischen Ausstattung einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
Für die Prüfung des Antrags auf Bestimmung fallen Kosten nach Zeitaufwand an.
vor Aufnahme der Tätigkeit
Nach Abgabe des vollständigen Antrags auf Bekanntgabe einer Stelle muss die Behörde ihre Prüfung innerhalb von drei Monaten abschliessen.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download