Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder handeln, müssen Sie folgendes der zuständigen Behörde anzeigen:
Eine Anzeigepflicht besteht u. a. für den Verkauf von pyrotechni-schen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 (z. B. für Silvester) und für das Aufsuchen von Kampfmitteln (Räumstellen).
Wenn Sie als Fachfirma in der Kampfmittelbeseitigung den Auftrag einer Kampfmittelbeseitigung oder -erkundung erhalten, müssen Sie die Eröffnung einer Räumstelle und die Aufnahme der Arbeiten zwei Wochen vor Aufnahme dieser Arbeiten, die Einstellung und Schließung unverzüglich der sprengstoffrechtlich zuständigen Behörde anzeigen.
In der Anzeige der Eröffnung einer Räumstelle muss die mit der Leitung der Räumstelle beauftragte Person angegeben werden. Eventuelle Veränderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen, z. B. Sprengstoffen, Schwarz- oder Nitrozellulosepulver oder pyrotechni-schen Gegenständen umgehen oder mit diesen handeln wollen, haben Sie gewisse Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde.
Wenden Sie sich bitte an das Dezernat Arbeitsschutz bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Zuständig sind die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel
Es fallen keine Gebühren an.
Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebes, der Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, und unverzüglich bei Einstellung oder Schließung, Bestellung oder Abberufung einer verantwortlichen Person bei der zuständigen Stelle eingehen.
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 52 Arbeitsschutz 2
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download