Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie als Unternehmer verbrauchspflichtige Waren herstellen, lagern oder mit diesen handeln, können dafür Verbrauchsteuern anfallen. Die Produktion, Lagerung und der Handel können unversteuert über so genannte Steuerlager erfolgen. So lange sich die Waren im Steuerlager befinden, ist die Steuer ausgesetzt, d. h. sie wird nicht erhoben. Erst wenn die Waren aus diesem Steuerlager entfernt werden und in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden, entstehen die Verbrauchsteuern und sind zu entrichten.
Hierbei handelt es sich um die folgenden Waren:
Die Steueraufsicht über die Verbrauchsteuern obliegt der Zollverwaltung.
In Hessen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt Darmstadt , Frankfurt am Main-Flughafen oder Gießen.
Auf der Internetseite der Zollverwaltung finden Sie die amtlichen Vordrucke und Merkblätter, die online ausgefüllt werden können.
Mittels der nachfolgend aufgeführten Formulare stellen Sie den Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers:
Den Anträgen müssen Nachweise und Erklärungen beigefügt werden, die Sie den einzelnen Anträgen sowie entsprechenden Verordnungen entnehmen können, z. B.
Zusätzlich finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung die folgenden Merkblätter:
Internetseite der Zollverwaltung
Formulare und Merkblätter
(Zollverwaltung)
Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (EnergieStV)
Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes (StromStV)
Tabaksteuer-Durchführungsverordnung (TabStV)
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV)
Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (SchaumwZwStG)
Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
Die Verbrauchsteuersätze können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen.
Als verbrauchsteuerpflichtiges Unternehmen erhalten Sie von der Zollverwaltung eine oder mehrere Verbrauchsteuernummern.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download