Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Eichbehörden der Länder können privaten Unternehmen auf Antrag die Befugnis erteilen, Messgeräte für Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität für die Versorgungswirtschaft gemäß Eichgesetz und Eichordnung zu eichen.
Das Unternehmen muss hierfür den Eichvorschriften entsprechende Prüfräume, Prüfstände und leitendes Prüfstellenpersonal zur Verfügung stellen und unterhalten.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Eichbehörde die Erfüllung der Anforderungen. Mit einer Anerkennungsurkunde und einer endgültigen Betriebserlaubnis sowie nach öffentlicher Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals erhält die Prüfstelle die Befugnis, Eichungen und Befundprüfungen durchzuführen.
Für ganz Hessen ist zuständig die Hessische Eichdirektion.
Die Prüfstelle muss über geeignete Prüfräume, anerkannte Prüfgerätschaften und sachkundiges Personal gemäß § 53 Eichordnung verfügen.
Für den Prüfstellenleiter und Stellvertreter müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Gemäß Eichkostenverordnung werden folgende Kosten berechnet:
Keine
Auf der Homepage der Hessischen Eichdirektion erhalten Sie weitere Informationen.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download